„Wer alles verbraucht hat, vor dem End‘, der macht das richt’ge Testament“, so will es der Volksmund.
Jedoch vererben wir allein in der Schweiz jährlich über 60 Milliarden an die nächste Generation, was zeigt, dass wir nicht nach dieser Maxime leben. Es empfiehlt sich deshalb, den eigenen Nachlass rechtzeitig umsichtig zu planen und – soweit möglich – mit den Erbenden abzustimmen. Unser Spezialistenteam begleitet Sie von Beginn an mit der Problemerfassung bis hin zum beurkundeten Ehe- und Erbvertrag.
Zugleich unterstützen und beraten wir Sie umfassend in allen erbrechtlichen Fragestellungen und Verfahren, wie z.B. Erbteilung, Willensvollstreckung, Ausgleichung und Herabsetzung (Pflichtteilsrechte) und führen bei Bedarf die erforderlichen gerichtlichen Verfahren.
Kunz Schmid
Rechtsanwälte und Notare AG
Gäuggelistrasse 1
Postfach
CH-7001 Chur
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