Notariat

Notariat,
Immobilien und Sachenrecht

BEURKUNDUNGEN

Wir stehen Privat- oder Geschäftskunden für öffentliche Beurkundungen im Privatrecht (OR, ZGB und FusG) zur Verfügung. Durch unsere langjährige Erfahrung im Notariat beraten und unterstützen wir Sie insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: 

Personenrecht

Errichtung von Stiftungen inkl. Reglement und Unterstützung im Kontakt mit der Stiftungsaufsicht sowie der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden, Errichtung und Beurkundung von Vorsorgeaufträgen mit Registrierung im Zivilstandsregister

Familienrecht

Eheverträge mit Bezug zu Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung sowie güterrechtliche Inventare

Erbrecht

Verfügungen von Todes wegen (letztwillige Verfügungen, Erbverträge und Erbverzichtsverträge), öffentliche Inventare, Nachlassplanung und Nachfolgeregelung

Sachenrecht

Kaufverträge, Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte, Begründung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten (z.B. Baurechte, Wohnrechte etc.), Register-Schuldbriefe sowie alle übrigen Arten von Verträgen über Grundpfandrechte

Gesellschaftsrecht

(Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung [GmbH]): Gründungen, Statutenänderungen, ordentliche, genehmigte und bedingte Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen, Auflösungen sowie alle verwandten Rechtsgeschäfte

Fusionsgesetz

Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen von Gesellschaften sowie andere Formen von Umstrukturierungen

Immobilien­projekte

Bei Projektentwicklungen im Bereich von Grundstücken, Immobilien und Gesamtüberbauungen beraten wir Sie umfassend. Unsere Stärken sind die breite Erfahrung bei der Realisierung komplexer Projekte und unsere Vernetzung zu den Behörden. Wir koordinieren für Sie die Kontakte zu Gemeinde-, Kantons- sowie Bundesbehörden und unterstützen Sie in rechtlichen, aber auch kommunikativen Fragen.

Beglaubigung
und Legalisation

Zudem bieten wir Ihnen die Beglaubigung von Unterschriften (z.B. Ausland, Handelsregister), Fotokopien (z.B. Reisepässe) und weiteren Schriftstücken an. Bei Verwendung der Beglaubigung im Ausland organisieren wir bei der Standeskanzlei (Apostille) die notwendige Legalisation gemäss Haager Übereinkommen.

Ihre Ansprechpersonen

1 Dr. Iur. Rudolf Kunz Rechtsanwalt Und Notar, LL.M Fachanwalt SAV Erbrecht Mediator SAV

Dr. iur. Rudolf Kunz

Rechtsanwalt und Notar, LL.M.
Fachanwalt Erbrecht SAV,
Mediator SAV

Portrait von Claudio Weingart

Dr. iur. Claudio Weingart

Rechtsanwalt und Notar

KunzUndSchmid AMMANN 20230915 63(1)

Dr. iur. Reto Crameri

Rechtsanwalt und Notar

11 Dr. Iur. Et Lic. Oec. HSG Marco Toller Rechtsanwalt Und Notar Konsulent

Dr. iur. et lic. oec. HSG Marco Toller

Rechtsanwalt und Notar
Konsulent